Aktuell
aus den Gerichten
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| Bundesverwaltungsgericht |
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| Verkehrsbeschränkungen
zu Gunsten von Grundstückseigentümern zum Schutz vor verkehrsbedingten
Erschütterungen |
| § 45
Abs.1 Satz 2 Nr. 5 StVO kann auch Einzelnen einen Anspruch auf straßenverkehrsbehördliches
Einschreiten zum Schutz vor Eigentumsbeeinträchtigungen durch
unzulässigen bzw. übermäßigen Verkehr (hier:
durch Schwerlastverkehr hervorgerufene Erschütterungen und Gebäudeschäden)
vermitteln |
| BVerwG, Urteil
vom 26.09.2002, Az. 3 C 9.02, VG Stade, Urteil vom 08.03.2002, Az.
1 A 1496/98 |
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