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Bundesverwaltungsgericht  
Verkehrsbeschränkungen zu Gunsten von Grundstückseigentümern zum Schutz vor verkehrsbedingten Erschütterungen
§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr. 5 StVO kann auch Einzelnen einen Anspruch auf straßenverkehrsbehördliches Einschreiten zum Schutz vor Eigentumsbeeinträchtigungen durch unzulässigen bzw. übermäßigen Verkehr (hier: durch Schwerlastverkehr hervorgerufene Erschütterungen und Gebäudeschäden) vermitteln
BVerwG, Urteil vom 26.09.2002, Az. 3 C 9.02, VG Stade, Urteil vom 08.03.2002, Az. 1 A 1496/98
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