Aktuell
aus den Gerichten
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| Leitsatz
zur Vergabe von Kindergartenplätzen |
| Der
örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
ist auch dann, wenn ein Kind, dessen Eltern vormittags berufstätig
sind, erst nach Beginn des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr
vollendet und zu diesem Zeitpunkt alle Vormittagsplätze
in ortsnahen Kindergärten besetzt sind, verpflichtet, darauf
hinzuwirken, dass die Träger der Kindergärten zur
Verwirklichung des Rechtsanspruches des Kindes auf einen Platz
in einer Vormittagsgruppe vorübergehend die Gruppengröße
erhöhen und die erforderliche Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes
einholen. |
| Beschluss
des OVG Lüneburg vom 24.01.2003 – 4 ME 596/02 |