Fachanwalt
Die Bezeichnung "Fachanwalt"
wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in
dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische
Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten,
das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische
Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Fachanwaltsordnung).
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Fachanwalt
für Verwaltungsrecht
Mit Datum vom 16.02.2000
gestattet mir die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk
Celle die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu führen.
Für das Fachgebiet
Verwaltungsrecht sind nachzuweisen
(1) besondere Kenntnisse
in den Bereichen
- allgemeines Verwaltungsrecht,
- Verfahrensrecht,
- Recht der öffentlich-rechtlichen
Ersatzleistung.
(2) Besondere Kenntnisse
in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer
aus folgenden Gebieten gewählt sein muß:
- öffentliches
Baurecht
- Abgabenrecht, soweit
die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist,
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
(Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftförderungsrecht,
Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht),
- Umweltrecht (Immissionsschutzrecht,
Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht),
- öffentliches
Dienstrecht
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